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Mutterschaftsgeld nach der Geburt: Das bekommst du von deiner Krankenkasse
Die Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit. Spätestens wenn du in den Mutterschutz gehst
und somit nicht mehr arbeitest, wird dir bewusst, dass sich dein Leben bald gewaltig ändern wird. 6
Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt befinden sich Frauen im
Mutterschutz und sind in dieser Zeit von der Arbeit freigestellt. Während dieser Zeit erhältst du von deiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld (nicht zu verwechseln mit Elterngeld). Wer Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat und wie du es erhältst, erklären wir dir hier.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Das Mutterschaftsgeld erhalten Frauen während des Mutterschutzes. Anspruch auf das
Mutterschaftsgeld haben berufstätige Frauen im Angestelltenverhältnis oder als Selbstständige,
genauso wie Frauen, die Arbeitslosengeld I beziehen. In jedem Fall benötigst du eine
Krankenversicherung. Bist du nicht krankenversichert, hast du auch keinen Anspruch auf
Mutterschaftsgeld. Auch Frauen, die Arbeitslosengeld II erhalten, haben keinen Anspruch auf
Mutterschaftsgeld. Hier kannst du dich jedoch an dein zuständiges Arbeitsamt wenden.
Bei Frauen, die vor der Geburt des Kindes berufstätig angestellt waren, setzt sich das Mutterschaftsgeld
aus zwei Teilen zusammen: den einen Teil zahlt die Krankenkasse, den anderen gibt der Arbeitgeber
dazu. Frauen, die vor dem Mutterschutz in keinem Angestelltenverhältnis waren, erhalten das
Mutterschaftsgeld komplett von der Krankenkasse.
Wie viel Mutterschaftsgeld erhält man?
Das Mutterschaftsgeld richtet sich nach deinem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten drei Monate
vor Beginn der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor dem errechnetem Geburtstermin). Gemeinsam mit
deinem Arbeitgeber rechnet die Krankenkasse die Höhe deines Mutterschaftsgeldes aus. Die
Krankenkasse gibt maximal 13 Euro pro Tag zum Mutterschaftsgeld. Ist dein Netto-Lohn höher, gleicht
der Arbeitgeber den Rest aus. Das nennt man die Arbeitgeberzulage. Du erhältst also während des
Mutterschutzes dein Gehalt weiterhin ausbezahlt, nur mit dem Unterschied, dass ein Teil von deiner
Krankenkasse übernommen wird.
Bist du selbstständig? Dann erhältst du grundsätzlich 70 Prozent deines Arbeitseinkommens, das vor
dem Beginn des Mutterschutzes für die Krankenkassenbeitragsberechnung zugrunde lag. Die
Krankenkasse übernimmt das Mutterschaftsgeld komplett – maximal jedoch 112,88 Euro pro Tag
(Beitragsbemessungsgrenze 2022).
Wenn du arbeitslos bist und Arbeitslosengeld I beziehst, hast du ebenfalls Anspruch auf
Mutterschaftsgeld. Die Krankenkasse gewährt dir maximal 13 Euro pro Tag. Informiere dich hier bei
deiner Krankenkasse, wie hoch dein Mutterschaftsgeld konkret sein wird. Beziehst du Arbeitslosengeld II
erhältst du kein Mutterschaftsgeld, es sei denn du arbeitest nebenbei. In dem Fall erhältst du maximal
13 Euro pro Tag von deiner Krankenkasse.
Wie kann ich Mutterschaftsgeld beantragen?
Um Mutterschaftsgeld zu beantragen, musst du lediglich deine Krankenkasse über deine
Schwangerschaft informieren. Diese setzt sich dann mit deinem Arbeitgeber in Verbindung und
berechnet die Höhe deines Mutterschaftsgeldes. Hast du keinen Arbeitgeber, reicht auch hier die Information über deine Schwangerschaft an deine Krankenkasse, die dir dann dein
Mutterschaftsgeld auszahlt.
Ist das Mutterschaftsgeld besteuert?
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzulage sind grundsätzlich steuerfrei. Allerdings wird das
Mutterschaftsgeld und die Arbeitgeberzulage bei der Berechnung deines Steuersatzes berücksichtigt.
Deshalb kann es sein, dass du auf dein erwirtschaftetes Einkommen mehr Steuern zahlen musst.
Erhältst du im Jahr mehr als 410 Euro Mutterschaftsgeld oder Mutterschaftsgeld plus
Arbeitergeberzulage, so musst du am Ende des Jahres deine Steuererklärung machen. Auch wenn du
vorher noch nie eine Steuererklärung abgegeben hast, bist du durch das Mutterschaftsgeld nach der Geburt nun verpflichtet deine Steuererklärung zu machen.
Wann kann es Mutterschutzlohn geben?
Mutterschutzlohn erhältst du, wenn du während der Schwangerschaft in ein Beschäftigungsverbot gehen musst. Das ist zum Beispiel bei Berufen mit Kindern der Fall, wie zum Beispiel Kindergärtnerin. Da
gesetzlich bestimmt ist, dass du in diesen Berufen an deinem Arbeitsplatz gefährdet bist, darfst du nicht
mehr arbeiten, sobald du schwanger bist. Dein Gehalt wird dir aber weiter ausgezahlt, jedoch in Form des Mutterschutzlohns. Berechnet wird der Mutterschutzlohn als Durchschnittswert des Netto-Lohnes deiner letzten drei Monatsgehälter vor dem Beschäftigungsverbot. Um Mutterschutzlohn zu erhalten, musst du so bald wie möglich ein ärztliches Attest bei deinem Arbeitgeber abgeben.