Wenn du überflüssige Schwangerschaftskilos loswerden willst, haben wir eine Lösung für dich — den Holt Sättigungsindex.
Checkliste vor der Geburt: Wir helfen dir durch den Bürokratie-Dschungel
Checkliste vor der Geburt und Anträge danach: Wir helfen dir durch den Bürokratie-Dschungel
Nach der Geburt deines Kindes hast du alle Hände voll zu tun — und definitiv keinen Kopf für Papierkram und Bürokratie. Leider gibt es jedoch einige wichtige Anträge und Dokumente, um die du dich zeitnah nach der Geburt kümmern musst. Zum Glück kannst du aber viele im Vorhinein ausfüllen und den Großteil der benötigten Unterlagen zusammensuchen, um dir die Arbeit im Wochenbett zu erleichtern. Unsere Checkliste vor der Geburt zeigt dir, welche Anträge wann und wo eingereicht werden müssen.
Checkliste vor der Geburt
Mutterschaftsgeld beantragen
Der einzige Antrag auf deiner Checkliste vor der Geburt, der vor der Entbindung erfolgen muss, ist der Antrag auf Mutterschaftsgeld. Dieser muss spätestens zu Beginn des Mutterschutzes (6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin) gestellt worden sein. Je nachdem, ob und wie du angestellt und krankenversichert bist, ändert sich dein Anspruch bzw. die Antragstelle.
> Bist du angestellt und gesetzlich krankenversichert stellst du den Antrag bei deiner Krankenkasse
> Bist du angestellt, aber nicht gesetzlich versichert (sondern privat- oder familienversichert) stellst du den Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
> Bist du zu Beginn des Mutterschutzes nicht angestellt, findet du hier weitere Informationen
Elternzeit anmelden
Jedem Elternteil stehen bis zu drei Jahre Elternzeit zur Verfügung. Da diese mindestens 7 Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden müssen, sollten du und dein*e Partner*in frühzeitig festlegen, wie ihr das Ganze handhaben wollt.
> Für Mütter: Deine Elternzeit beginnt erst nach Ende deines Mutterschutzes (i.d.R. 8 Wochen nach der Geburt). Also kannst du sie theoretisch auch nach der Geburt deines Kindes einreichen. Sinnvoller ist es aber, sich davor darum zu kümmern. Deine Elternzeit meldest du schriftlich bei deinem Arbeitgeber an. Manche Arbeitgeber stellen hierfür Formulare zur Verfügung, bei anderen reicht ein formloser Schrieb.
> Für Partner*innen: Du musst deine Elternzeit mindestens 7 Wochen vor dem Beginn bei deinem Arbeitgeber anmelden. Möchtest du ab der Geburt des Kindes in Elternzeit gehen, musst du dich also davor darum kümmern. Die Modalitäten sind dieselben wie bei der Mutter.
(Optional) Vaterschaftsanerkennung
Unverheiratete Paare können sich bereits vor der Geburt um die Vaterschaftsanerkennung kümmern. Die Anerkennung erfolgt beim örtlichen Jugend- oder Standesamt. Oft kann der Termin mit der Sorgerechtserklärung verbunden werden.
(Optional) Sorgerechtserklärung
Möchten unverheiratete Paare gemeinsam für ihr Kind sorgen, müssen sie eine Sorgerechtserklärung abgeben. Diese ist ebenfalls beim örtlichen Jugend- oder Standesamt einzureichen.
Informationen zur Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren findest du hier.
(Optional) Zusatzleistungen
Wenn du wenig Einkommen hast oder Bürgergeld bekommst, kannst du ab der 13. Schwangerschaftswoche Mehrbedarf beim Jobcenter beantragen. Je nach Bundesland kannst du darüber hinaus Zuschüsse für die Erstausstattung erhalten. Informationen hierzu findest du bei deinem zuständigen Jobcenter.
Anträge nach der Geburt
Für einen Großteil der To Do’s nach der Geburt wird die Geburtsurkunde benötigt. Trotzdem kann man sich reichlich Arbeit (und Nerven) sparen, wenn man möglichst viele Unterlagen frühzeitig zusammenstellt und die Anträge so weit wie möglich vorbereitet.
Anmeldung und Geburtsurkunde
Du musst dein Kind innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt anmelden. Nur so erhältst du eine Geburtsurkunde. Zum Glück übernehmen aber viele Krankenhäuser diese Aufgabe für dich, sodass du die fertige Urkunde dann nur noch abholen musst oder sogar zugeschickt bekommst.
Krankenversicherung
Da in Deutschland Versicherungspflicht besteht, gehört eine Krankenversicherung für dein Kind wohl zu den wichtigsten To Do’s nach der Geburt. Melde dich hierfür bei deiner Krankenkasse und lass dir alle nötigen Formulare zuschicken.
Elterngeld
Um ausfallendes Einkommen aufzufangen, können beide Elternteile Elterngeld beantragen. Dessen Höhe richtet sich nach dem bisherigen Nettoeinkommen. Für den Antrag auf Elterngeld werden einige Unterlagen benötigt. Es lohnt sich also, diese frühzeitig zusammenzusuchen und alle bereits verfügbaren Daten einzutragen. Welche Elterngeldstelle für dich bzw. euch zuständig ist, kannst du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausfinden.
Kindergeld
Ähnlich wie beim Elterngeld kann auch der Kindergeldantrag vor der Geburt vorbereitet, aber erst nach der Geburt des Kindes eingereicht werden. Da eine rückwirkende Auszahlung maximal bis drei Monate nach der Geburt möglich ist, sollte der Antrag eines der wichtigsten To Do’s nach der Geburt sein. Der Antrag wird bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit gestellt.
Der frühe Vogel spart sich Nerven
Das Vorbereiten von Unterlagen und das Einreichen von Anträgen ist eine wenig unterhaltsame Arbeit — aber eine wichtige und zum Teil sogar obligatorische. Wir empfehlen dir, so viele Anträge wie möglich vor der Geburt vorzubereiten. So kannst du dich im Wochenbett voll und ganz auf dein Baby konzentrieren — und nicht auf die lästige Bürokratie.
Deine Checkliste zum Screenshotten:
Muss vor Geburt
- Mutterschaftsgeld (mnd. 6 Wochen vor ET)
Kann vor Geburt
- Elternzeit
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgerechtserklärung
- Zusatzleistungen
Muss nach Geburt
- Anmeldung & Geburtsurkunde
- Krankenversicherung
- Elterngeld
- Kindergeld
In unserem Mama Fit Radio Podcast findest du ein Interview zum Thema Elterngeld und Elternzeit. Viel Spaß beim Anhören!