Check­lis­te vor der Geburt: Wir hel­fen dir durch den Büro­kra­tie-Dschun­gel

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    Check­lis­te vor der Geburt und Anträ­ge danach: Wir hel­fen dir durch den Büro­kra­tie-Dschun­gel 

    Nach der Geburt dei­nes Kin­des hast du alle Hän­de voll zu tun — und defi­ni­tiv kei­nen Kopf für Papier­kram und Büro­kra­tie. Lei­der gibt es jedoch eini­ge wich­ti­ge Anträ­ge und Doku­men­te, um die du dich zeit­nah nach der Geburt küm­mern musst. Zum Glück kannst du aber vie­le im Vor­hin­ein aus­fül­len und den Groß­teil der benö­tig­ten Unter­la­gen zusam­men­su­chen, um dir die Arbeit im Wochen­bett zu erleich­tern. Unse­re Check­lis­te vor der Geburt zeigt dir, wel­che Anträ­ge wann und wo ein­ge­reicht wer­den müs­sen. 

    Check­lis­te vor der Geburt

    Mut­ter­schafts­geld bean­tra­gen 

    Der ein­zi­ge Antrag auf dei­ner Check­lis­te vor der Geburt, der vor der Ent­bin­dung erfol­gen muss, ist der Antrag auf Mut­ter­schafts­geld. Die­ser muss spä­tes­tens zu Beginn des Mut­ter­schut­zes (6 Wochen vor dem errech­ne­ten Geburts­ter­min) gestellt wor­den sein. Je nach­dem, ob und wie du ange­stellt und kran­ken­ver­si­chert bist, ändert sich dein Anspruch bzw. die Antrag­stel­le. 

    > Bist du ange­stellt und gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert stellst du den Antrag bei dei­ner Kran­ken­kas­se

    > Bist du ange­stellt, aber nicht gesetz­lich ver­si­chert (son­dern pri­vat- oder fami­li­en­ver­si­chert) stellst du den Antrag beim Bun­des­amt für Sozia­le Siche­rung (BAS)

    > Bist du zu Beginn des Mut­ter­schut­zes nicht ange­stellt, fin­det du hier wei­te­re Infor­ma­tio­nen 

    Eltern­zeit anmel­den

    Jedem Eltern­teil ste­hen bis zu drei Jah­re Eltern­zeit zur Ver­fü­gung. Da die­se min­des­tens 7 Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeit­ge­ber ange­mel­det wer­den müs­sen, soll­ten du und dein*e Partner*in früh­zei­tig fest­le­gen, wie ihr das Gan­ze hand­ha­ben wollt. 

    > Für Müt­ter: Dei­ne Eltern­zeit beginnt erst nach Ende dei­nes Mut­ter­schut­zes (i.d.R. 8 Wochen nach der Geburt). Also kannst du sie theo­re­tisch auch nach der Geburt dei­nes Kin­des ein­rei­chen. Sinn­vol­ler ist es aber, sich davor dar­um zu küm­mern. Dei­ne Eltern­zeit mel­dest du schrift­lich bei dei­nem Arbeit­ge­ber an. Man­che Arbeit­ge­ber stel­len hier­für For­mu­la­re zur Ver­fü­gung, bei ande­ren reicht ein form­lo­ser Schrieb. 

    > Für Partner*innen: Du musst dei­ne Eltern­zeit min­des­tens 7 Wochen vor dem Beginn bei dei­nem Arbeit­ge­ber anmel­den. Möch­test du ab der Geburt des Kin­des in Eltern­zeit gehen, musst du dich also davor dar­um küm­mern. Die Moda­li­tä­ten sind die­sel­ben wie bei der Mut­ter. 

    (Optio­nal) Vater­schafts­an­er­ken­nung

    Unver­hei­ra­te­te Paa­re kön­nen sich bereits vor der Geburt um die Vater­schafts­an­er­ken­nung küm­mern. Die Aner­ken­nung erfolgt beim ört­li­chen Jugend- oder Stan­des­amt. Oft kann der Ter­min mit der Sor­ge­rechts­er­klä­rung ver­bun­den wer­den.

    (Optio­nal) Sor­ge­rechts­er­klä­rung

    Möch­ten unver­hei­ra­te­te Paa­re gemein­sam für ihr Kind sor­gen, müs­sen sie eine Sor­ge­rechts­er­klä­rung abge­ben. Die­se ist eben­falls beim ört­li­chen Jugend- oder Stan­des­amt ein­zu­rei­chen. 

    Infor­ma­tio­nen zur Eltern­schaft bei gleich­ge­schlecht­li­chen Paa­ren fin­dest du hier.

    (Optio­nal) Zusatz­leis­tun­gen 

    Wenn du wenig Ein­kom­men hast oder Bür­ger­geld bekommst, kannst du ab der 13. Schwan­ger­schafts­wo­che Mehr­be­darf beim Job­cen­ter bean­tra­gen. Je nach Bun­des­land kannst du dar­über hin­aus Zuschüs­se für die Erst­aus­stat­tung erhal­ten. Infor­ma­tio­nen hier­zu fin­dest du bei dei­nem zustän­di­gen Job­cen­ter. 

    Anträ­ge nach der Geburt 

    Für einen Groß­teil der To Do’s nach der Geburt wird die Geburts­ur­kun­de benö­tigt. Trotz­dem kann man sich reich­lich Arbeit (und Ner­ven) spa­ren, wenn man mög­lichst vie­le Unter­la­gen früh­zei­tig zusam­men­stellt und die Anträ­ge so weit wie mög­lich vor­be­rei­tet. 

    Anmel­dung und Geburts­ur­kun­de

    Du musst dein Kind inner­halb einer Woche nach der Geburt beim Stan­des­amt anmel­den. Nur so erhältst du eine Geburts­ur­kun­de. Zum Glück über­neh­men aber vie­le Kran­ken­häu­ser die­se Auf­ga­be für dich, sodass du die fer­ti­ge Urkun­de dann nur noch abho­len musst oder sogar zuge­schickt bekommst. 

    Kran­ken­ver­si­che­rung

    Da in Deutsch­land Ver­si­che­rungs­pflicht besteht, gehört eine Kran­ken­ver­si­che­rung für dein Kind wohl zu den wich­tigs­ten To Do’s nach der Geburt. Mel­de dich hier­für bei dei­ner Kran­ken­kas­se und lass dir alle nöti­gen For­mu­la­re zuschi­cken. 

    Eltern­geld 

    Um aus­fal­len­des Ein­kom­men auf­zu­fan­gen, kön­nen bei­de Eltern­tei­le Eltern­geld bean­tra­gen. Des­sen Höhe rich­tet sich nach dem bis­he­ri­gen Net­to­ein­kom­men. Für den Antrag auf Eltern­geld wer­den eini­ge Unter­la­gen benö­tigt. Es lohnt sich also, die­se früh­zei­tig zusam­men­zu­su­chen und alle bereits ver­füg­ba­ren Daten ein­zu­tra­gen. Wel­che Eltern­geld­stel­le für dich bzw. euch zustän­dig ist, kannst du auf der Sei­te des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend her­aus­fin­den. 

    Kin­der­geld

    Ähn­lich wie beim Eltern­geld kann auch der Kin­der­geld­an­trag vor der Geburt vor­be­rei­tet, aber erst nach der Geburt des Kin­des ein­ge­reicht wer­den. Da eine rück­wir­ken­de Aus­zah­lung maxi­mal bis drei Mona­te nach der Geburt mög­lich ist, soll­te der Antrag eines der wich­tigs­ten To Do’s nach der Geburt sein. Der Antrag wird bei der Fami­li­en­kas­se der Agen­tur für Arbeit gestellt. 

    Der frü­he Vogel spart sich Ner­ven

    Das Vor­be­rei­ten von Unter­la­gen und das Ein­rei­chen von Anträ­gen ist eine wenig unter­halt­sa­me Arbeit — aber eine wich­ti­ge und zum Teil sogar obli­ga­to­ri­sche. Wir emp­feh­len dir, so vie­le Anträ­ge wie mög­lich vor der Geburt vor­zu­be­rei­ten. So kannst du dich im Wochen­bett voll und ganz auf dein Baby kon­zen­trie­ren — und nicht auf die läs­ti­ge Büro­kra­tie. 

    Dei­ne Check­lis­te zum Screen­s­hot­ten:

    Muss vor Geburt

    Kann vor Geburt

    Muss nach Geburt

    In unse­rem Mama Fit Radio Pod­cast fin­dest du ein Inter­view zum The­ma Eltern­geld und Eltern­zeit. Viel Spaß beim Anhö­ren!


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